FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Organspende
allgemeine Fakten
Warum soll ich mich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen?
Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, kann ein neues Organ über Leben und Tod entscheiden. Durch Unfall oder Krankheit können auch Sie jederzeit in die Situation geraten, selbst auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen zu sein. Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und Tod Überwindung kostet, erleichtert die Entscheidung zu Lebzeiten Ihre Angehörigen im Falle des Falles und sichert, dass nach Ihren Wünschen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende gehandelt wird.
Wie groß ist der Bedarf in Deutschland?
Auf den Wartelisten der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant stehen derzeit etwa 9400 Patienten aus Deutschland.
Welche Organe oder Gewebe können gespendet werden?
In Deutschland können derzeit nach dem Tod Herz, Lunge,Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden.
Als Gewebespende können Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe aus Leber und Bauchspeicheldrüse gespendet werden.
Was bedeutet Hirntod oder Irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA)?
Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass einem potenziellen Organspender erst dann Organe entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod endgültig festgestellt wurde. Alle Funktionen des gesamten Gehirns – also des Großhirns, Kleinhirns und Stammhirns – müssen unumkehrbar erloschen sein.
Mit dem unumkehrbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) ist der Tod des Menschen eingetreten. Auf den Hirntod folgen unweigerlich der Herzstillstand und der Ausfall aller übrigen Organe.
Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.
Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines an der Transplantation beteiligten Arztes unterstehen.
Die Hirntoddiagnostik läuft nach einem strengen Protokoll ab.
Wie wird der Hirntod festgestellt?
Dies muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer unabhängig voneinander durch zwei Ärzte geschehen. Diese Mediziner dürfen nichts mit einer potenziellen Transplantation zutun haben. Zwischen den Tests liegen mehrere Stunden. Der Hirntod wird unter anderem durch eine EEG-Nulllinie festgestellt. Sie bedeutet, dass im Hirn keine Aktivitäten mehr stattfinden. Erst wenn das EEG eine Nulllinie zeigt, kann der Hirntod festgestellt werden.
Dazu wird der Betroffene auf eindeutige Reflexe untersucht: Bei Hirntoten verengen sich zum Beispiel bei Lichteinfall nicht mehr die Pupillen. Auch wird die Durchblutung des Gehirns durch ein schwaches Kontrastmittel überprüft. Wenn dieses Mittel bei einer Durchleuchtung nicht sichtbar ist, dann ist auch das Gehirn nicht mehr durchblutet.
Was sind Transplantationsbeauftragte?
Seit 2012 schreibt das Transplantationsgesetz (TPG) den Entnahmekrankenhäusern vor, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.
Mit entsprechender fachlicher Qualifikation haben die Transplantationsbeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Entnahmekrankenhaus seiner Pflicht zur Meldung möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nachkommt. Eine angemessene Begleitung der Angehörigen von Spendern gehört ebenfalls in ihr Aufgabenfeld.
Weitere Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind, dass im Entnahmekrankenhaus die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe zur Erfüllung des Transplantationsgesetzes (TPG) festgelegt werden und dass das ärztliche und pflegerische Personal über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird
Patienteninformationen
Warum Organspende?
Organ- und Gewebespende ist gelebte Solidarität. Die Wahrscheinlichkeit, selbst ein Organ zu benötigen, ist deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit, selbst Spender zu werden. Wenn ein Mensch aufgrund einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls mittem aus dem Leben gerissen wird, ist für viele Angehörige die Frage nach Organspende eine kaum zu ertragene Belastung. Denn in einem Moment der tiefen Trauer und Verzweiflung müssen sie eine weitreichende Entscheidung treffen.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Menschen sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen.
Pro und Kontra https://www.organspende-info.de/erfahrungen-und-meinungen/pro-und-contra/
Wer kann postmortaler Organspender werden?
Postmortaler Organspender kann nur eine Person werden, die mit dem Nachweis eines unwiderruflichen Ausfalles der Hirnfunktionen (Hirntod) für tot erklärt wurde. Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, wird die Familie nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten bzw. nach ihren Wertevorstellungen befragt. Bei Kindern werden stellvertretend die Eltern befragt. Einwilligen dürfen Personen bereits ab 16 Jahren, widersprechen schon ab 14 Jahren.
Für weiterführende Informationen https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod/
Wird im Falle des Falles wirklich alles getan, um mein Leben zu retten, wenn ich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung einer Organspende zugestimmt habe?
Mit den medizinischen Maßnahmen sind die behandelnden Ärzte dem Wohle des Patienten verpflichtet. Das oberste Ziel ist es, im Sinne des Patienten zu handeln und das Leben dieser Person zu retten bzw. Ihren Wünschen nachzukommen, wenn diese z.B. vorab in einer Patientenverfügung festgelegt wurden. Eine eventuelle (dokumentierte) Organspendebereitschaft spielt zu diesem Zeitpunkt keine Rolle.
Warum ist der Organspendeausweis wichtig?
Er sichert das eigene Selbstbestimmungsrecht und entlastet Ihre Angehörigen. Unabhängig davon, ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden, halten Sie diese Entscheidung Bitte auf ihrem Organspendeausweis fest und erneuern diese Entscheidung im Abstand von einigen Jahren.
Kann ich meine Spendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken?
Ja, im Organspendeausweis können sie bestimmte Organe oder Gewebe ausschließen bzw. die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken. Es ist auch sinnvoll, diese Entscheidung mit den Angehörigen zu besprechen, damit die Angehörigen und Ärzte im Falle des Falles gemeinsam nach Ihren Wünschen handeln können.
Woher bekomme ich einen Organspendeausweis?
Es gibt sie an vielen Orten: in Arztpraxen, in Kliniken, aber auch kostenlos im Internet. Einen Link dazu finden Sie beim Anklicken des Bildes.
Kann ich meine Meinung zur Organ- oder Gewebespende im Nachhinein ändern?
Ja. Sie können den Organspendeausweis jederzeit vernichten. Hinterlegen Sie dies am besten schriftlich, indem Sie einen neuen Organspendeausweis mit der ausdrücklichen Ablehnung der Organspende ausfüllen, dies in der Patientenverfügung angeben oder mit Ihren Angehörigen besprechen.
Angehörigeninformationen
Warum werde ich als Angehöriger in dieser besonderen Situation zur möglichen Organspende befragt?
Wenn bei Ihrem Angehörigen ein unwiderruflicher Ausfall der Hirnfunktionen (Hirntod) droht oder bereits vorliegt, sind wir als Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, mit Ihnen vor Ort ein ergebnisoffenes Gespräch bezüglich des Wunsches des Patienten für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende zu führen. Dabei geht es darum, ob Ihr Angehöriger die Entscheidung dafür oder dagegen vorab schriftlich fixiert hat, z.B. durch einen Organspendeausweis, oder ob er mit Ihnen oder in der Familie über eine diesbezügliche Entscheidung gesprochen hat. Liegt dies nicht vor, werden Sie gebeten, entsprechend dem mutmaßlichen Patientenwillen bzw. nach Ihren Wertevorstellungen zu entscheiden.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet das Krankenhaus den Angehörigen?
Gerne stehen Ihnen die Ärzte auf den Intensivstationen und die Transplantationsbeauftragten zur Verfügung. Auch unsere Psychologen und das Seelsorgeteam stehen Ihnen auf Wunsch zur Verfügung.
Psychologinnen auf den Erwachsenen-Intensivstationen:
Frau Dr.rer.hum. A. Hierundar 0381 494 146123
Frau N. Kirwitzke 0381 494 146122
Wie kann ich meinen Angehörigen bis zur Organspende begleiten?
Neben den für die Operationsvorbereitung notwendigen diagnostischen Untersuchungen, pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Therapien bieten wir Ihnen auf der Intensivstation die größtmögliche Zeit und Ruhe, damit Sie sich von Ihrem Angehörigen in dieser schwierigen Situation verabschieden können.
Kann ich den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Ja, Nach der Entnahmeoperation werden alle Operationsschnitte mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen. Im Anschluss können Sie von dem Verstorbenen in unserem Abschiedsraum Abschied nehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, noch vor der Operation in Ruhe auf Intensivstation von Ihrem Angehörigen Abschied zu nehmen.
Erfahren wir, welche Personen ein Organ erhalten haben?
Nein, eine Organspende ist anonym. Sie können über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) jedoch eine Information über das Geschlecht und die Altersgruppe der vermittelten Organempfänger erhalten. Die Organempfänger haben ihrerseits die Möglichkeit, Ihnen ein Dankesschreiben und ihre Wertschätzung zukommen zu lassen. Ob Sie daraufhin als Spenderfamilie einen Antwortbrief schreiben, ist Ihre freie Entscheidung.
Ablauf einer Organspende
Wie sieht der technische Ablauf bei einer Transplantation aus?
Wenn der Hirntod von zwei Fachärzten festgestellt ist und einer Organentnahme zugestimmt wurde, melden die Krankenhausärzte der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) einen potenziellen Spender. Ein Koordinator der DSO veranlasst, alle wichtigen Organ- und Gewebewerte festzustellen, den Zustand des Spenderorgans zu überprüfen und auch zu prüfen, ob beim Spender eventuell Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die die Organempfänger gefährden könnten.
Diese Daten gibt er an Eurotransplant weiter. Eurotransplant ist die Organvermittlungsstelle für Deutschland, die Benelux-Staaten, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn. Ihren Sitz hat sie in der niederländischen Stadt Leiden. Hier suchen Experten in einer Datenbank nach einem geeigneten Empfänger und benachrichtigen ein Transplantationszentrum in seiner Nähe, wo die Organverpflanzung stattfinden soll.
Die Organentnahme erfolgt als Operation. Im Anschluss werden innerhalb weniger Stunden die Organe zu den Empfängerkrankenhäusern transportiert. Direkt nach der Ankunft finden dort die entscheidenden Operationen statt, bei denen schwerkranke Patienten z.B. ein neues Herz oder eine neue Niere erhalten.
Die Familie kann in den Stunden der Vorbereitungen den Angehörigen vor Ort begleiten und kann in gewünschter Weise schrittweise vor und/oder nach der Operation von Ihrem Angehörigen Abschied nehmen. Währenddessen werden die Angehörigen vor Ort durch unser Team von Pflegern, Ärzten und bei Bedarf von Psychologen und Seelsorgern begleitet.
Wie ist der Ablauf einer Hirntoddiagnostik?
Die drei Schritte der Hirntoddiagnostik (irreversibler Hirnfunktionsausfall) sind:
- Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung der Diagnostik
- Feststellung klinischer Symptome des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen
- Prüfung der Unumkehrbarkeit des Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Irreversibilitätsnachweis)
Bevor Organe entnommen werden dürfen, diagnostizieren zwei unabhängige und dafür qualifizierte Ärzte den Hirntod. Sie dürfen nicht an der Transplantation beteiligt sein und keinem Transplantationschirurgen unterstehen. Die Bundesärztekammer hat dafür den Ablauf und das Verfahren genau festgelegt.
Die Untersuchungen müssen zweimal durchgeführt werden. Zwischen den beiden Untersuchungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Stunden liegen.
Zunächst werden die sogenannten Hirnstammreflexe und die Spontanatmung getestet. Beim Pupillenreflex wird zum Beispiel geprüft, ob sich die Pupillen bei Lichteinfall verengen. Bei Hirntoten fehlt dieser Hirnstammreflex. Weitere Hirnstammreflexe sind der Hornhautreflex, bei dem sich das Augenlid schließt, wenn man die Augenhornhaut berührt.
Der Husten- und Würgereflex wird ausgelöst, wenn der Rachenraum berührt wird. Selbst Koma-Patienten haben Schmerzreaktionen im Gesicht und wenn man den Kopf schnell kippt, machen die Pupillen eine langsame Gegenbewegung.
Wenn alle diese Reflexe ausbleiben, wird die Spontanatmung geprüft. Schaltet man die Beatmung aus, wird normalerweise das Atmungszentrum aktiviert. Löst dies keinen Atemzug aus, liegt ein Ausfall des Atemzentrums vor. Danach wird die künstliche Beatmung wieder fortgesetzt. Nun setzen weitere Untersuchungen ein. Beispielsweise wird ein EEG gemacht. Liegt dann ein Null-Linien-EEG vor und wird außerdem bei der sogenannten Doppler-Sonografie mit Ultraschall kein Blutfluss im Gehirn nachgewiesen, gilt der Hirntod als zweifelsfrei.
Quellen: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)