Fortbildung
Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Ziel dieser Fortbildung nach dem Curricullum der Bundesärztekammer ist die Vermittlung sämtlicher Aspekte der postmortalen Organspende und Transplantation, von den gesetzlichen Grundlagen über Spendererkennung, Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, Angehörigenbegleitung und Grundlagen der Organverteilung bis hin zur erfolgreichen Transplantation.
Diesbezüglich bietet die Universitätsmedizin Rostock (UMR) in Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald (UMG), der deutschen Stiftung Organspende (DSO) und der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Ihnen einen curricularen Fortbildungskurs für die Teile A+ B mit Präsenz- und e-Learninganteil an.
Kurs Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt Teil A+B:
Präsenztermin:
24.11.2025 ab 9:00Uhr bis zum 27.11.2025 16:30Uhr sowie vorab zu absolvierendem e-Learningmodul
Veranstaltungsort:
Universitätsmedizin Rostock, Schillingallee 35, 18057 Rostock,
Doc(k)seven - Cafeteria 1. OG UNZ Haus A
Anmeldung und Kursorganisation:
via Mail transplantationsbeauftragte{bei}med.uni-rostock.de oder
Telefon OA Dr. med. R. Siems 0381 / 494 146422
Die Inhalte des Präsenskurses im Umfang von 32 UE richten sich nach dem Curriculum der Bundesärztekammer für Transplantationsbeauftragte Ärztinnen und Ärzte. Ergänzt wird der Kurs um eine e-Learning-Einheit von 8 UE, so dass die Teilnahme von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit 42 Fortbildungspunkten anerkannt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie weiterführende Informationen sowie den vollständigen Programmplan.
Ihr Team der Transplantationsbeauftragten
der Universitätsmedizin Rostock
Was muss erfüllt werden, um das Zertifikat als „Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt“ zu erhalten?
Für das Zertifikat "Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt" müssen Sie die 3 Teile A -C erfolgreich absolviert haben.
Mitglieder der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, bzw. der jeweiligen Landesärztekammer des Teilnehmers, die erfolgreich die Teile A + B der curricularen Fortbildung „Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt“ absolviert und eine Organspende Teil C inklusive Entnahme-Operation begleitet haben, können das Zertifikat „Transplantationsbeauftragter Arzt“ gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer beantragen.
Kann ich das Zertifikat in Einzelabschnitten erlangen?
Die Kursabschnitte anhand der Bundesärztekammer sind in Teil A - C aufgeteillt. In einigen Bundesländern werden diese Teile in varierten Modulen Angeboten und sind daher teilweise nicht kompatibel. Wir bieten die Teile A + B als Kombination an. Der Teil C setzt eine Teilnahme an einer Organspende voraus und muss in einem Entnahmekrankenhaus eigenverantwortlich bzw. mit Unterstützung über die DSO organisiert werden!
Wie erfolgt die Teilnahme am e-Learning Modul?
Die Teilnahme am e-Learning erfolgt über das e-Learningportal der DSO. Bitte legen Sie sich, falls noch nicht vorhanden, über das Feld Anmeldung einen Zugang an. Die Online-Module sind vor dem ersten Präsenztag zu bearbeiten und abzuschließen. Bitte legen Sie die 12 Teilnahmebescheinigungen der abgeschlossenen Module vor.
Was sind Transplantationsbeauftragte?
Seit 2012 schreibt das Transplantationsgesetz (TPG) den Entnahmekrankenhäusern vor, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.
Mit entsprechender fachlicher Qualifikation haben die Transplantationsbeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Entnahmekrankenhaus seiner Pflicht zur Meldung möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nachkommt. Eine angemessene Begleitung der Angehörigen von Spendern gehört ebenfalls in ihr Aufgabenfeld.
Weitere Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind, dass im Entnahmekrankenhaus die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe zur Erfüllung des Transplantationsgesetzes (TPG) festgelegt werden und dass das ärztliche und pflegerische Personal über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird