Fortbildung

Was muss erfüllt werden, um das Zertifikat als „Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt“ zu erhalten?

Für das Zertifikat "Transplantationsbeauftragte Ärztin/ Transplantationsbeauftragter Arzt" müssen Sie die 3 Teile A -C erfolgreich absolviert haben. 

Mitglieder der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, bzw. der jeweiligen Landesärztekammer des Teilnehmers, die erfolgreich die Teile A + B der curricularen Fortbildung „Transplantationsbeauftragte Ärztin / Transplantationsbeauftragter Arzt“ absolviert und eine Organspende Teil C inklusive Entnahme-Operation begleitet haben, können das Zertifikat „Transplantationsbeauftragter Arzt“ gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer beantragen.

Kann ich das Zertifikat in Einzelabschnitten erlangen?

Die Kursabschnitte anhand der Bundesärztekammer sind in Teil A - C aufgeteillt. In einigen Bundesländern werden diese Teile in varierten Modulen Angeboten und sind daher teilweise nicht kompatibel. Wir bieten die Teile A + B als Kombination an. Der Teil C setzt eine Teilnahme an einer Organspende voraus und muss in einem Entnahmekrankenhaus eigenverantwortlich bzw. mit Unterstützung über die DSO organisiert werden! 

Wie erfolgt die Teilnahme am e-Learning Modul?

Die Teilnahme am e-Learning erfolgt über das e-Learningportal der DSO. Bitte legen Sie sich, falls noch nicht vorhanden, über das Feld Anmeldung einen Zugang an. Die Online-Module sind vor dem ersten Präsenztag zu bearbeiten und abzuschließen. Bitte legen Sie die 12 Teilnahmebescheinigungen der abgeschlossenen Module vor.

Was sind Transplantationsbeauftragte?

Seit 2012 schreibt das Transplantationsgesetz (TPG) den Entnahmekrankenhäusern vor, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen.

Mit entsprechender fachlicher Qualifikation haben die Transplantationsbeauftragten dafür Sorge zu tragen, dass das Entnahmekrankenhaus seiner Pflicht zur Meldung möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nachkommt. Eine angemessene Begleitung der Angehörigen von Spendern gehört ebenfalls in ihr Aufgabenfeld.

Weitere Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind, dass im Entnahmekrankenhaus die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe zur Erfüllung des Transplantationsgesetzes (TPG) festgelegt werden und dass das ärztliche und pflegerische Personal über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird